Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: MAK- und BAT-Werte-Liste 2021 veröffentlicht

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 57. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Liste enthält in diesem Jahr 95 Änderungen und Neuaufnahmen. Die Senatskommission ist in verschiedenen Arbeitsgruppen organisiert. Das IfADo ist Teil der Arbeitsgruppe Neurotoxizität und Sensorik, die maßgeblich an neuen Grenzwerten für Blei mitgearbeitet hat.

Ein Arbeiter nutzt mit Sicherheitshandschuhen ein Schweißgerät.

In der aktuellen Liste legt die Kommission neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen fest. Hauptsächlich wegen des Verbots von verbleitem Benzin ist die Belastung der Allgemeinbevölkerung in den Industrienationen in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Dies macht sich auch an kontinuierlich sinkenden Blutbleiwerten bemerkbar. Am Arbeitsplatz stellt Blei jedoch immer noch ein größeres Problem dar.

Mithilfe neuer Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung und zur Organschädigung durch Blei konnte die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert werden. So lässt sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der Schädigung des Nervensystems schützt.

BAT- und MAK-Wert für Blei definiert

In den Körper aufgenommenes Blei wird für viele Jahre in den Knochen gespeichert und ist im Blut nachweisbar. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten sind für Blei nicht möglich. Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung konnte aber aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem ist allerdings auch bei Einhaltung des BAT- bzw. MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A zugeordnet wurde.

Abschnitt I der MAK- und BAT-Werte-Liste umfasst außerdem zwei neue Textpassagen: eine dazu, wie bei regelmäßig längerer Arbeitszeit mit den für acht Stunden konzipierten MAK-Werten umzugehen ist. Bei der anderen handelt es sich um eine grundlegend überarbeitete und ergänzte Passage zum Umgang mit geruchsintensiven Arbeitsstoffen bei der Grenzwertsetzung.

Hintergrund:

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, denen ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte, BAT-Werte). In der MAK- und BAT-Werte-Liste finden sich weiterhin biologische Leitwerte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den sogenannten Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Aufnahme eines Stoffes über die Atemwege ergeben würde.

Presse Kontakt:
Anne Gregory
Pressereferentin
Ardeystrasse 67 Dortmund Nordrhein-Westfalen DE 44139

Zurück