Lehre

Klausur:

Liebe Studierende,

der Prüfungstermin für die Nachschreibeklausur Toxikologie und Rechtskunde ist der 15.09.2022 in der Zeit von 08-10 Uhr im Hörsaal EF 50/HS 1. 

Regelmäßig werden die folgenden Lehrveranstaltungen abgehalten, die dem Erwerb der eingeschränkten Sachkunde nach § 5, Abs. 1, Nr. 7 ChemVerbotsV dienen:

  • Toxikologie für Chemiker (1V) und
  • Rechtskunde für Chemiker (1V).

Die Vorlesungen sind abgestellt auf Studierende der Chemie und der Chemischen Biologie im 1. Semester des Grundstudiums.

Beide Vorlesungen werden alternierend in Doppelstunden abgehalten.

„Toxikologie für Chemiker“ wird gehalten von Prof. Dr. Jan G. Hengstler, IfADo. Der Vorlesungsteil „Rechtskunde für Chemiker“ wird durchgeführt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund (Prof. Dr. Thomas Gebel und Kollegen).

Die in diesen Vorlesungen vermittelte eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV wird im späteren Berufsleben ggf. benötigt und ist später nur mit erheblichen Schwierigkeiten nachzuholen. Eine erworbene Sachkunde ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen mit Ausnahme des Inverkehrbringens von gefährlichen Biozid- und Pflanzenschutzmittelprodukten. Die eingeschränkte Sachkunde kann im Rahmen einer vertiefenden Lehrveranstaltung im 6. Semester auf die umfassende Sachkunde, d.h. auf das Inverkehrbringen von gefährlichen Biozid- und Pflanzenschutzmittelprodukten, erweitert werden. Die Klausur zur Vorlesung (gemäß ChemVerbotsV) findet nach Semesterende statt. Nach bestandener Klausur wird der Sachkunde-Schein ausgehändigt.

Lehrmaterialien

Im Forschungsprojekt „Virtuelle Leber“ entstanden Filme, die die Aufgaben und Prozesse der Leber allgemein verständlich erklären: