Bei der Ableitung angemessener Kriterien im Rahmen der Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen in Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren zu zwei wirbelsäulenbezogenen Berufskrankheiten haben wir mitgearbeitet:
BK 2108, Berufskrankheit Nummer 2108:
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
Zur Konkretisierung von Kriterien zur biomechanischen Belastung der Lendenwirbelsäule durch Heben oder Tragen von Lasten oder durch extreme Rumpfbeugehaltungen wurde in Kooperation mit zahlreichen Partnern zunächst das Mainz-Dortmunder Dosismodell entwickelt, das inzwischen als Standardverfahren in BK-Fällen eingesetzt wird. Aufgrund der seinerzeitig unumgänglichen begrenzten Datenlage wurde die Deutsche Wirbelsäulenstudie (DWS) zum Nachweis von Dosis-Wirkung-Beziehungen durchgeführt und durch die DWS2 zur Ableitung von Richtwerten ergänzt; Empfehlungen zu Richtwerten der physischen Belastung an den Ärztlichen Sachverständigenbeirat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden abgeleitet.
BK 2109, Berufskrankheit Nummer 2109:
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
Zur Konkretisierung von Kriterien zur biomechanischen Belastung der Halswirbelsäule durch Tragen von Lasten auf dem Rücken, dem Nacken oder der Schulter wurde in Kooperation mit mehreren Partnern Untersuchungen an Fleisch- und Kohleträgern durchgeführt und daraus Empfehlungen zu Richtwerten der physischen Belastung an den Ärztlichen Sachverständigenbeirat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeleitet.