Forschungsdatenmanagement

Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten am Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund – IfADo

Forschungsdaten sind sowohl Produkte unserer wissenschaftlichen Arbeit als auch Grundlagen des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns. Durch moderne Untersuchungs­methoden lassen sich Forschungsdaten zu komplexen Zusammenhängen gewinnen, die vertiefte Erkenntnisse für Wissenschaft und Gesellschaft erlauben. Dabei nimmt das Volumen und die Komplexität der gewonnenen Forschungsdaten stetig zu. Eine wesentliche Bedeutung kommt daher dem qualitätsgesicherten Forschungsdatenmanagement zu, das am IfADo durch die Organisationseinheit Forschungsdatenmanagement sichergestellt wird. Das Datenmanagement erfolgt dabei entsprechend den Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten am IfADo.

Präambel

Das IfADo bekennt sich im Umgang mit Forschungsdaten zu den von der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen 2010 verabschiedeten Grundsätzen zur nachhaltigen Nutzung von Daten aus öffentlich geförderter Forschungsarbeit. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Forschungsdaten, zur Sicherstellung einer guten wissenschaftlichen Praxis und zur Förderung des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns werden folgende Grundsätze festgelegt:

  1. Sicherung und Zugänglichkeit.

Die Sicherung und Verwaltung der Forschungsdaten am IfADo erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Regeln guter Wissenschaft und berücksichtigen die FAIR Prinzipien, nach denen Forschungsdaten auffindbar, zugänglich, interoperabel und nutzbar (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) zu sein haben. Alle am IfADo tätigen Forschenden sind verpflichtet, die Primärdaten ihrer Forschung sicher zu speichern, diese gemäß den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regelungen und Standards aufzubereiten, dabei verwendete Werkzeuge und Verfahren zu dokumentieren und zusammen mit den Forschungsdaten langfristig aufzubewahren. Die Verantwortung dafür trägt die forschende Person, die das Forschungsprojekt leitet. Anderen, nicht direkt am Projekt beteiligten Forschenden des Instituts und Gastwissenschaftler/innen wird der Zugang zu den Forschungsdaten des IfADo zum Zwecke der sekundäranalytischen Nutzung ermöglicht. Dabei liegt es in der Verantwortung des/r projektleitenden IfADo-Angehörigen, wann und zu welchen Bedingungen Forschungsdaten zugänglich gemacht werden.

Das IfADo strebt darüber hinaus eine Zugänglichkeit von Forschungsdaten und wissenschaftlichen Publikationen im Sinne der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen an. Die Umsetzung von zukünftigen „Open Source“ Ansätzen findet in enger Kooperation und Abstimmung mit der „Leibniz Data“ Zentralstelle statt und schließt die Nutzung interner und externer Forschungsdaten-Repositorien ein. Die wissenschaftlichen und rechtlichen Interessen der Forschenden, der Schutz personenbezogener Daten, des Urheberrechts und der berechtigten Interessen Dritter wird gewährleistet.

  1. Unterschiede der wissenschaftlichen Disziplinen.

Beim Zugang und Austausch von Forschungsdaten zwischen den Fachdisziplinen werden der Multidisziplinarität des IfADo und der damit einhergehenden Heterogenität der am IfADo generierten Daten Rechnung getragen. Dies betrifft sowohl die Speicherung von Forschungsdaten auf unterschiedlichen Aggregationsstufen (wie Primärdaten und abgeleitete Daten) wie auch die ausführliche und leicht nachvollziehbare Dokumentation anhand von Metadaten und eine hohe Flexibilität der Datenspeicherung und des Datenzugangs.

  1. Wissenschaftliche Anerkennung.

Das IfADo erkennt den Wert, der sich aus der nachhaltigen Nutzung von Forschungsdaten durch die Bereitstellung und den Datenaustausch zwischen den Disziplinen für die Wissenschaft als Ganzes ergibt. Das IfADo ermutigt seine Forschenden zur Publikation von Forschungsdaten und berücksichtigt diese Aktivitäten bei der Leistungsbewertung.

  1. Lehre und Qualifizierung.

Den am IfADo Forschenden wird ein angemessenes Ausbildungs- und Beratungsangebot zum Datenmanagement bereitgestellt. Dies betrifft zum einen die Unterstützung beim Zugang zu Forschungsdaten auf Eingabe- wie Ausgabeseite. Dazu wird bei der Datenspeicherung besonderes Augenmerk auf Einfachheit, Flexibilität, Nutzbarkeit, Standardisierung und Operabilität gelegt. Zum anderen wird den Forschenden Unterstützung auf allen Ebenen des Datenmanagements, insbesondere bei der Erstellung von Datenmanagementplänen zu Beginn individueller Vorhaben gewährt.

  1. Verwendung von Standards.

Zur sachgerechten Nutzung von Forschungsdaten verpflichten sich die am IfADo Forschenden, diese in standardisierter Form bereitzustellen, zu dokumentieren und mit Metadaten versehen zu speichern. Dies betrifft in besonderem Maße die interdisziplinäre Datennutzung. Dazu werden Standards, Metadatenkataloge und Registries entsprechend den in der Disziplin üblichen Formaten und unter Berücksichtigung fachspezifischer Anforderungen entwickelt und implementiert. Die Regeln zur Nutzung der Forschungsdaten am IfADo sowie zur Partizipation und Kooperation von datengenerierenden und datennutzenden Forschenden am IfADo werden vom Direktorium in einer Leitlinie und einer supplementären Handlungsempfehlung als Ergänzung zu den hier beschriebenen Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten festgeschrieben und in Prozeduren zum Zugang zu den Forschungsdaten implementiert.

  1. Entwicklung von Infrastrukturen.

Die Forschungsdaten des IfADo werden langfristig in geeigneten vertrauenswürdigen internen und/oder externen Datenregistries archiviert. Ein nachhaltiges Forschungsdaten-Management wird am IfADo durch eine institutsübergreifende Organisationseinheit (OE) Forschungsdatenmanagement gewährleistet. Die OE Forschungsdatenmanagement übernimmt technische, organisatorisch-administrative sowie beratend-unterstützende Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Unterhalt von Infrastrukturen und Prozeduren zur Verwaltung von Forschungsdaten am IfADo. Sie stellt Dateningest und -speicherung sicher und regelt den Zugriff und die Nutzung der Daten. Die Arbeit der OE Forschungsdatenmanagement unterliegt der vom Direktorium verabschiedeten Leitlinie und ergänzenden Handlungsempfehlung, welche die Implementierung und Sicherstellung der Datenverwaltung regelt. Der OE Forschungsdatenmanagement gehören jeweils eine Vertretung aus den vier Fachbereichen, die/der Datenschutzbeauftragte sowie eine Vertretung aus dem IT-Bereich und der Bibliothek an.