10. September 2003 "Mainz-Dortmunder
Dosismodell" (MDD) unterstützt
das Anerkennungsverfahren bei Berufskrankheiten durch
Wirbelsäulenbelastung Bundessozialgericht bestätigt die
Eignung des am IfADo maßgeblich entwickelten Verfahrens
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 18.3.2003 (AZ: B2U 13/03
R) zu dem vom Institut für Arbeitsphysiologie (IfADo)
mitentwickelten Mainz-Dortmunder Dosismodell zur Wirbelsäulenbelastung
Stellung genommen. Danach ist dieses Modell zur Prüfung der "arbeitstechnischen
Voraussetzungen" für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule
geeignet.
Basis für das MDD sind wissenschaftliche Publikationen der Projektgruppe
Biomechanik am IfADo. Mit dem jetzt veröffentlichten
Urteil erkennt das Gericht die Grundlagen und die Verfahrensweise an. In diesem
für das Berufskrankheitenrecht bedeutsamen Vorgehen wird damit die Arbeit
des IfADo vom höchsten einschlägigen
deutschen Gericht als wesentlich anerkannt und die bereits jetzt vorhandene
weite Verbreitung des MDD-Verfahrens zur Beurteilung beruflicher Tätigkeiten
mit Lastenhandhabungen juristisch abgesichert.
Für die Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule
als Berufskrankheit ist es erforderlich, dass bei der betroffenen Person im
Laufe des Berufslebens eine intensive berufliche Belastung der Lendenwirbelsäule
durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch Tätigkeiten
in extremer Rumpfbeugehaltung vorgelegen hat. Zur Prüfung dieser "arbeitstechnischen
Voraussetzungen" in einem Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren wurde
unter Mitwirkung des IfADo ein entsprechendes
Verfahren entwickelt. Mit diesem sogenannten Dosis-Modell werden die beruflichen
Wirbelsäulen-Belastungen, die bei teilweise sehr unterschiedlichen beruflichen
Tätigkeiten im Verlauf des Berufslebens aufgetreten sein können, zu
einer "Gesamt-Belastungsdosis" zusammengefasst. Das Verfahren wird
in der Fachliteratur nach den Orten, an denen diese Methode entwickelt wurde,
als "Mainz-Dortmunder Dosismodell (MDD)" bezeichnet.
In einem Rechtsstreit war das Bundessozialgericht mit der Frage befasst, ob
das MDD zur Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen von bandscheibenbedingten
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule geeignet sei. Nach Auffassung des BSG
"ist das MDD zumindest derzeit ein geeignetes Modell, um die kritische
Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen
schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu
ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen". Weiterhin
stellt das Gericht fest: "Das MDD dient letztlich der Konkretisierung der
unbestimmten Rechtsbegriffe 'langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten'.
Es basiert auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass bandscheibenbedingte
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch äußere Einwirkungen
verursacht werden können und dafür eine gewisse Belastungsdosis ...
notwendig ist."
Dies bestätigt die Arbeitsgruppe um Priv.-Doz. Dr. Matthias Jäger
und Prof. Dr. Alwin Luttmann darin, ihre Forschungen im Bereich der Biomechanik
mit Elan fortzuführen.
Pressekontakt IfADo:
Dr. rer. nat. Dietmar Gude,
, 0231-1084-303
Fachlicher Kontakt:
Priv.-Doz. Dr. Matthias Jäger, Tel.: 0231 / 1084-267, e-mail:
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