Im Wintersemester 2010/2011 werden die folgenden Lehrveranstaltungen abgehalten, die dem Erwerb der eingeschränkten Sachkunde nach § 5, Abs. 1, Nr. 7 ChemVerbotsV dienen:
1 Toxikologie für Chemiker (1V) und
2 Rechtskunde für Chemiker (1V).
Mittwochs, 10.15 Uhr - 12.00 Uhr, im Hörsaal 1 des Chemiegebäudes.
Beginn: 13. Oktober 2010
Die Vorlesungen sind abgestellt auf Studenten der Chemie und der Chemischen
Biologie im 1. Semester des Grundstudiums.
Beide Vorlesungen werden alternierend in Doppelstunden abgehalten. "Toxikologie
für Chemiker" wird gehalten von Prof. Dr. Jan G. Hengstler, IfADo.
Der Vorlesungsteil "Rechtskunde für Chemiker" wird gemeinsam
durchgeführt mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Dortmund (Prof. Dr. Thomas Gebel und Kollegen).
Die in diesen Vorlesungen vermittelte eingeschränkte Sachkunde nach
ChemVerbotsV wird im späteren Berufsleben ggf. benötigt und ist später
nur mit erheblichen Schwierigkeiten nachzuholen. Eine erworbene Sachkunde ist
Voraussetzung für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und
Gemischen mit Ausnahme des Inverkehrbringens von gefährlichen Biozid- und
Pflanzenschutzmittelprodukten. Die eingeschränkte Sachkunde kann im Hauptstudium
im Rahmen einer vertiefenden Lehrveranstaltung auf die umfassende Sachkunde,
d.h. auf das Inverkehrbringen von gefährlichen Biozid- und Pflanzenschutzmittelprodukten,
erweitert werden. Die Klausur zur Vorlesung (gemäß ChemVerbotsV)
findet nach Semesterende statt. Nach bestandener Klausur wird der Sachkunde-Schein
ausgehändigt.
gez. Prof. Dr. J.G. Hengstler